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Voraussetzungen

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die:

  • in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und
  • sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und
  • für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile erhalten. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarten ist die glaubhafte Bestätigung einer verantwortlichen Person, dass die Kriterien eingehalten werden.

Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren haben mit den neuen Feuerwehr-Dienstausweisen die Zusatzfunktion der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein gleich dabei. Und auch die Juleica fungiert automatisch als Ehrenamtskarte. Eine Karte, mehrere Funktionen. Infos unter https://www.lfv-sh.de/feuerwehr-dienstausweis-bonuspartner-lfvhtml und https://www.ljrsh.de/aktuelles/view/193

Für Ehrenamtliche: Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das PDF-Formular aus (Link rechts) und senden es uns abgestempelt zu. Per Fax an 0431-901 65 50 4 oder eingescannt per E-Mail an info@ehrenamtskarte.de

Für Organisationen: Um eine Ehrenamtskarte als Anerkennung für Personen und ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Ihrer Organisation zu beantragen, registrieren Sie sich bitte hier.

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