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FAQ

Ehrenamtskarte

Zentrale Informationsquelle über Alles rund um die Ehrenamtskarte ist das Internetportal www.ehrenamtskarte.de.

Die durch die Ehrenamtskarte geschaffenen Mehrwerte sind zahlreich: Insgesamt profitiert das Gemeinwesen von motivierten Ehrenamtlichen; gemeinnützige Organisationen können die Ehrenamtskarte als Instrument des Dankes und der Würdigung für ihre Ehrenamtlichen einsetzen; die Partner des Ehrenamtes können die Unterstützung des Ehrenamtes in gleicher Weise selbstlos oder auch strategisch für sich nutzen.

Die Verlängerung der Ehrenamtskarte erfolgt über denselben Weg wie eine Erstbeantragung. Registrierte Organisationen können dies im Administrationsbereich mit einem Klick auf das Feld „Karte verlängern“ bequem tun.

Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf kann erneut eine Ehrenamtskarte beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Die Ausstellung und der Versand der Ehrenamtskarten erfolgt zentral durch das Projektbüro.

Für Ehrenamtliche: Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das PDF-Formular aus und senden es uns abgestempelt zu. Per Fax an 0431-901 65 50 4 oder eingescannt per E-Mail an info@ehrenamtskarte.de

Für Organisationen: Um eine Ehrenamtskarte als Anerkennung für Personen und ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Ihrer Organisation zu beantragen, registrieren Sie sich bitte hier. Falls Sie schon registriert sind, loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein unter https://www.ehrenamtskarte.de/admin/einloggen.php und beantragen die Karten bzw. verlängern diese mit einem Klick.

Eine Ehrenamtskarte erhält, wer in einer gemeinnützigen Organisation in den vergangenen zwei Jahren rund drei Stunden pro Woche bzw. 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagiert war und für diese Tätigkeit kein Geld, also kein Honorar, kein Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile, erhalten hat. Eine Erstattung von Auslagen, beispielsweise Fahrtkosten, ist unschädlich. Das Mindestalter für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte ist 16 Jahre. Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden.

Inhaberinnen und Inhaber einer Juleica (Jugendleiter/in-Card) in Schleswig-Holstein sind sofort berechtigt (ohne zweijährige Wartezeit), eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Hierfür ist die Zusendung einer Kopie der Juleica ausreichend. Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

Mit der Ehrenamtskarte sagen die Partner des Ehrenamtes, die Organisationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren, und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam „Danke“. Mit der Ehrenamtskarte wird die geleistete Arbeit symbolisch sichtbar anerkannt.

Bonuspartner

Sie möchten Bonuspartner werden? Dann registrieren Sie sich bitte über „Bonuspartner werden“ oder mailen Sie an das Büro der Ehrenamtskarte: info@ehrenamtskarte.de.

Eine Übersicht der aktuellen Bonuspartner finden Sie unter „Bonuspartner“.

Partner des Ehrenamtes tragen die Idee der Ehrenamtskarte zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein und schenken dem Ehrenamt Öffentlichkeit und Anerkennung. Sie würdigen damit den gesellschaftlichen Beitrag von Inhabern der Ehrenamtskarte und leisten so selber einen aktiven Beitrag zum Gemeinwohl. Sie bestimmen Art und Umfang der Aufmerksamkeit, die sie Ehrenamtlichen als Dank für ihr Engagement gewähren möchten, jeweils nach ihren Möglichkeiten. Partner des Ehrenamtes sind z.B. kommunale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Unternehmen, Kulturschaffende oder Einzelpersonen.

Bonusangebote

Zentrale Informationsquelle über Alles rund um die Ehrenamtskarte ist das Internetportal www.ehrenamtskarte.de. Darüber hinaus können auch Verbands- und Vereinsmedien so wie Presse, Rundfunk und Fernsehen über die Angebote und Aktionen für Ehrenamtskarteninhaber berichten.

Viele Angebote können Sie einfach unter Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte und Ihres Personalausweises nutzen. Für einige Angebote ist eine Anmeldung beim Bonuspartner oder im Büro der Ehrenamtskarte erforderlich, da das Angebot entweder zeitlich begrenzt ist, die Teilnehmerzahl begrenzt ist oder es sich um einer Verlosung handelt. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Bonuspartner.

Eine Übersicht der aktuellen Bonusangebote bietet die regionale Suchmöglichkeit von Bonusangeboten im Internetpotal hinter dem Button „Bonusangebote“.

Bonusangebote sind durch Partner des Ehrenamtes freiwillig gewährte Aufmerksamkeiten für Inhaber der Ehrenamtskarte. Bonusangebote können die Form von Ermäßigungen, Bildungsangeboten, Geschenken, VIP-Vorteilen oder unbezahlbaren Gelegenheiten haben. Die Partner des Ehrenamtes gestalten die von Ihnen zur Verfügung gestellten Bonusangebote individuell aus.

Das Projekt Ehrenamtskarte

Das Pilotprojekt zur Einführung der Ehrenamtskarte wurde 2007/2008 geplant und durchgeführt in der Hansestadt Lübeck und der Region Meldorf/Dithmarschen. Die Resonanz war insgesamt positiv. Erfahrungen aus diesen beiden Regionen sind in die Weiterentwicklung des Projektes für die landesweite Einführung eingeflossen. Allen Beteiligten am Pilotprojekt herzlichen Dank!

Aufgrund des positiv verlaufenen Pilotprojekts hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein beschlossen, die Ehrenamtskarte ab dem 01.01.2009 landesweit einzuführen. Dazu wurde als zentrale Kommunikationsplattform das Internetportal www.ehrenamtskarte.de aufgebaut.

Herausgeber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist das EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein. Es wird unterstützt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes und den Sparkassen in Schleswig-Holstein.