Startseite keyboard_arrow_right Archive for "Kirche"
Pilotprojekt 2007/2008

Das Pilotprojekt zur Einführung der Ehrenamtskarte wurde 2007/2008 geplant und durchgeführt in der Hansestadt Lübeck und der Region Meldorf/Dithmarschen. Die Resonanz war insgesamt positiv. Erfahrungen aus diesen beiden Regionen sind in die Weiterentwicklung des Projektes für die landesweite Einführung eingeflossen. Allen Beteiligten am Pilotprojekt herzlichen Dank!

Projektverantwortliche

Herausgeber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist das EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein. Es wird unterstützt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes und den Sparkassen in Schleswig-Holstein.

Übersicht über Bonusangebote

Eine Übersicht der aktuellen Bonusangebote bietet die regionale Suchmöglichkeit von Bonusangeboten im Internetpotal hinter dem Button „Bonusangebote“.

Beantragung einer Ehrenamtskarte

Für Ehrenamtliche: Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das PDF-Formular aus und senden es uns abgestempelt zu. Per Fax an 0431-901 65 50 4 oder eingescannt per E-Mail an info@ehrenamtskarte.de

Für Organisationen: Um eine Ehrenamtskarte als Anerkennung für Personen und ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Ihrer Organisation zu beantragen, registrieren Sie sich bitte hier. Falls Sie schon registriert sind, loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein unter https://www.ehrenamtskarte.de/admin/einloggen.php und beantragen die Karten bzw. verlängern diese mit einem Klick.

Voraussetzungen

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die:

  • in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und
  • sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und
  • für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile erhalten. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarten ist die glaubhafte Bestätigung einer verantwortlichen Person, dass die Kriterien eingehalten werden.

Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren haben mit den neuen Feuerwehr-Dienstausweisen die Zusatzfunktion der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein gleich dabei. Und auch die Juleica fungiert automatisch als Ehrenamtskarte. Eine Karte, mehrere Funktionen. Infos unter https://www.lfv-sh.de/feuerwehr-dienstausweis-bonuspartner-lfvhtml und https://www.ljrsh.de/aktuelles/view/193

Für Ehrenamtliche: Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das PDF-Formular aus (Link rechts) und senden es uns abgestempelt zu. Per Fax an 0431-901 65 50 4 oder eingescannt per E-Mail an info@ehrenamtskarte.de

Für Organisationen: Um eine Ehrenamtskarte als Anerkennung für Personen und ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Ihrer Organisation zu beantragen, registrieren Sie sich bitte hier.

Änderungen Ehrenamtskarte S-H
Pressemitteilung vom 30.09.2014