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Landesweite Einführung 2009

Aufgrund des positiv verlaufenen Pilotprojekts hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein beschlossen, die Ehrenamtskarte ab dem 01.01.2009 landesweit einzuführen. Dazu wurde als zentrale Kommunikationsplattform das Internetportal www.ehrenamtskarte.de aufgebaut.

Verlängerung der Ehrenamtskarte

Die Verlängerung der Ehrenamtskarte erfolgt über denselben Weg wie eine Erstbeantragung. Registrierte Organisationen können dies im Administrationsbereich mit einem Klick auf das Feld „Karte verlängern“ bequem tun.

Ausstellung einer Ehrenamtskarte

Die Ausstellung und der Versand der Ehrenamtskarten erfolgt zentral durch das Projektbüro.

Bonusangebote nutzen

Viele Angebote können Sie einfach unter Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte und Ihres Personalausweises nutzen. Für einige Angebote ist eine Anmeldung beim Bonuspartner oder im Büro der Ehrenamtskarte erforderlich, da das Angebot entweder zeitlich begrenzt ist, die Teilnehmerzahl begrenzt ist oder es sich um einer Verlosung handelt. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Bonuspartner.

Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte

Eine Ehrenamtskarte erhält, wer in einer gemeinnützigen Organisation in den vergangenen zwei Jahren rund drei Stunden pro Woche bzw. 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagiert war und für diese Tätigkeit kein Geld, also kein Honorar, kein Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile, erhalten hat. Eine Erstattung von Auslagen, beispielsweise Fahrtkosten, ist unschädlich. Das Mindestalter für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte ist 16 Jahre. Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden.

Inhaberinnen und Inhaber einer Juleica (Jugendleiter/in-Card) in Schleswig-Holstein sind sofort berechtigt (ohne zweijährige Wartezeit), eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Hierfür ist die Zusendung einer Kopie der Juleica ausreichend. Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

Ehrenämtler / Organisationen PDF Änderungen Ehrenamtskarte S-H
Pressemitteilung vom 30.09.2014