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Aktuelle Informationen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

Zentrale Informationsquelle über Alles rund um die Ehrenamtskarte ist das Internetportal www.ehrenamtskarte.de.

Mehrwerte durch die Ehrenamtskarte

Die durch die Ehrenamtskarte geschaffenen Mehrwerte sind zahlreich: Insgesamt profitiert das Gemeinwesen von motivierten Ehrenamtlichen; gemeinnützige Organisationen können die Ehrenamtskarte als Instrument des Dankes und der Würdigung für ihre Ehrenamtlichen einsetzen; die Partner des Ehrenamtes können die Unterstützung des Ehrenamtes in gleicher Weise selbstlos oder auch strategisch für sich nutzen.

Verlängerung der Ehrenamtskarte

Die Verlängerung der Ehrenamtskarte erfolgt über denselben Weg wie eine Erstbeantragung. Registrierte Organisationen können dies im Administrationsbereich mit einem Klick auf das Feld „Karte verlängern“ bequem tun.

Gültigkeit der Ehrenamtskarte

Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf kann erneut eine Ehrenamtskarte beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Ausstellung einer Ehrenamtskarte

Die Ausstellung und der Versand der Ehrenamtskarten erfolgt zentral durch das Projektbüro.

Beantragung einer Ehrenamtskarte

Für Ehrenamtliche: Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das PDF-Formular aus und senden es uns abgestempelt zu. Per Fax an 0431-901 65 50 4 oder eingescannt per E-Mail an info@ehrenamtskarte.de

Für Organisationen: Um eine Ehrenamtskarte als Anerkennung für Personen und ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Ihrer Organisation zu beantragen, registrieren Sie sich bitte hier. Falls Sie schon registriert sind, loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein unter http://www.ehrenamtskarte.de/admin/einloggen.php und beantragen die Karten bzw. verlängern diese mit einem Klick.

Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte

Eine Ehrenamtskarte erhält, wer in einer gemeinnützigen Organisation in den vergangenen zwei Jahren rund drei Stunden pro Woche bzw. 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagiert war und für diese Tätigkeit kein Geld, also kein Honorar, kein Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile, erhalten hat. Eine Erstattung von Auslagen, beispielsweise Fahrtkosten, ist unschädlich. Das Mindestalter für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte ist 16 Jahre. Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden.

Inhaberinnen und Inhaber einer Juleica (Jugendleiter/in-Card) in Schleswig-Holstein sind sofort berechtigt (ohne zweijährige Wartezeit), eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Hierfür ist die Zusendung einer Kopie der Juleica ausreichend. Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

Die Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte sagen die Partner des Ehrenamtes, die Organisationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren, und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam „Danke“. Mit der Ehrenamtskarte wird die geleistete Arbeit symbolisch sichtbar anerkannt.